Beschädigungen
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer im Haus der Begegnung auftreten, haftet der Gast selber.
Der Gast kann die zur Verfügung stehenden Parkplätze nutzen. Es besteht kein genereller Anspruch auf einen Stellplatz. Die Parkplätze werden nicht überwacht und sind frei zugänglich. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet das Kloster St. Dominikus nicht.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Zimmer sind am Abreisetag spätestens bis 09.00 Uhr zu räumen.
Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Haus aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Klosters St. Dominikus.
|